Spielordnung Tennisclub Jüchen

1. Gespielt wird maximal:      ein Einzel =>60 Minuten/ein Doppel => 120 Minuten

2. Während der oben genannten Zeiten ist der Platz zu wässern und Platzpflege zu betreiben. Vor dem Spiel ist die Bewässerungsanlage an den Plätzen einzustellen. Die Einstellungszeit bitte je nach Trockenheit der Plätze vornehmen.

3. An jedem Platz sind von Hand einzustellende Uhren angebracht. Die Uhr ist bei Betreten des Platzes mit der aktuellen Zeit einzustellen. Wird die Uhr nicht gestellt, muss auf Aufforderung hin der Platz umgehend geräumt werden.

4. Sollte nach Ablauf der oben genannten Spielzeit der Platz frei bleiben, kann natürlich weitergespielt werden. Die Uhr darf dann nicht mehr neu eingestellt werden. Bei Aufforderung durch neue Spielinteressenten sollte der Platz schnellstmöglich geräumt werden. Wir appellieren an die Fairness der Mitglieder.

5. Nach einem Spiel ist ein Weiterspielen mit einem anderen Partner nur gestattet, wenn von anderen Spielern keine Platzbelegung gewünscht wird. Das gilt auch für Doppel.

6. Der Platz 1 ist der Trainerplatz. Das Trainerteam hat an allen Tagen und zu allen Zeiten vorrangige Spielberechtigung auf diesem Platz. Bei schlechtem Wetter kann der Trainer in die Tennishalle ausweichen und hat dann die vorrangige Spielberechtigung. Soweit die Tennishalle nicht vom Trainerteam belegt wird, kann sie von den Mitgliedern benutzt werden.

7. Medenspiele der Senioren haben immer Vorrang. Dies gilt auch für Clubmeisterschaftsspiele.

8. Gastspieler zahlen ein Entgelt von 5 Euro je Stunde. Der Spielpartner des Gastspielers muss ein Vereinsmitglied bzw. Mitglied einer Medenmannschaft des TC Jüchen sein. Der Gastspieler und das Vereinsmitglied sind in der Getränkeliste im Clubhaus einzutragen. Der Betrag wird per Einzug vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Das Vereinsmitglied ist für die korrekte Abwicklung und Zahlung verantwortlich. Spieler der Nachbarvereine Hochneukirch und Bedburdyck zahlen keine Gastgebühr. Die Anzahl der Gastspielnutzung wird auf insgesamt 5 Nutzungen je Außensaison beschränkt, weitere Nutzungen sind unter Rücksichtnahme auf unsere Mitglieder nur mit einem Vereinseintritt möglich. Bei einem Vereinseintritt wird die geleistete Gastspielgebühr des laufenden Jahres auf den Mitgliedsbeitrag in Anrechnung gebracht.
 
9. Für die Instandhaltung der Plätze ist der Platzwart zuständig. Seinen die Platzpflege betreffenden Weisungen ist Folge zu leisten.

10. Sportwart und geschäftsführender Vorstand haben das Recht, für Training, Medenspiele, Clubmeisterschaften, Turniere oder
 vereinsinterne Veranstaltungen Plätze zu reservieren.

11. Auf der Tennisanlage haben alle Vorstandsmitglieder Weisungsbefugnis.
  
Jüchen, 13.04.2026 Der Vorstand